Einreisebestimmungen für Spanien
Die Reise mit dem Hund muss gut geplant und vorbereitet werden. Die gesundheitliche Vorsorge für Hunde im Voraus ist sehr wichtig. Denn das Land in das Du reist hat für die sichere Einreise des Haustieres bestimmte Bedingungen festgelegt.

Das brauchen Hunde für die Ein-/Durchreise nach Spanien
- EU-Verordnung Nr. 576/2013 (siehe oben)
- Nicht mehr als 5 Tiere
- Mindestalter: Jungtiere bis 12 Wochen benötigen eine Tollwutunbedenklichkeitsbestätigung. Noch abhängige Welpen dürfen ihre Mutter begleiten, wenn diese alle Anforderungen zur Einreise erfüllt.
- Leinen- und Maulkorbpflicht regional unterschiedlich geregelt für Pitbull Terrier, Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino, Fila Brasiliero, Tosa-Inú, Akita Inu. Sie müssen vor Ort bei der zuständigen Gemeinde registriert werden. Weitere Infos regionalen Touristinfos oder bei der Spanischen Botschaft
- Hunde sind gänzlich verboten an Stränden, auf Promenaden und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Leider sind Hunde offiziell nicht in Restaurants erlaubt. Bei netter Nachfrage mit kleineren Hunden machen manche eine Ausnahme.
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